BVG-Revision: Strukturreform in der zweiten Säule

Der in 2010 verabschiedete Gesetzesentwurf tritt gestaffelt in den Jahren 2011 und 2012 in Kraft. Unter anderem zählt er die nicht delegierbaren Aufgaben des Stiftungsrates in weitgehender Analogie zum Pflichtenheft des Verwaltungsrates bei Aktiengesellschaften auf.

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